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   OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20   

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https://dejure.org/2022,1797
OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20 (https://dejure.org/2022,1797)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2022 - 2 A 322/20 (https://dejure.org/2022,1797)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 2 A 322/20 (https://dejure.org/2022,1797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 10 Abs. 8
    Verpflichtung zur Veröffentlichung von Angaben zu Nebenbestimmungen in einer öffentlichen Bekanntmachung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [BVerwG, Urteil vom 31.7.2012, a.a.O.] Anhand des verfügenden Teils eines Bescheids kann der Dritte erkennen, ob er vom Inhalt des Bescheids betroffen ist.

    Für die rechtliche Ausgestaltung von Bekanntmachungsvorschriften hat das Bundesverwaltungsgericht [vgl. Urteile vom 27.5.1983 - 4 C 40/81 - und vom 31.7.2012 - 4 A 5000/10 - u.a., BVerwGE 144, 1-44, jeweils zu öffentlichen Bekanntmachungen von Planfeststellungsbeschlüssen (Ausbau eines Verkehrsflughafens); juris] entschieden, dass diese in einem Spannungsfeld zwischen dem individuellen Rechtsschutzinteresse einerseits und den Belangen einer effektiven Verwaltung sowie dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit andererseits stehen und dass eine öffentliche Bekanntmachung hinreichende Publizität und Information gewährleisten muss.

    [vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31.7.2012 - 4 A 5000/10 - u.a., BVerwGE 144, 1-44; juris, jeweils zu öffentlichen Bekanntmachungen von Planfeststellungsbeschlüssen (Ausbau eines Verkehrsflughafens)] Entgegen der Auffassung des Klägers verpflichten weder die bundesgesetzlichen noch die europarechtlichen Regelungen dazu, dass die Veröffentlichung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt erfolgen muss, das kostenlos erhältlich bzw. einsehbar ist.

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.5.1983 - 4 C 40/81 - juris, Rdnr. 19) habe zwar auf die Bedeutung der Bekanntmachung für die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes hingewiesen.

    Für die rechtliche Ausgestaltung von Bekanntmachungsvorschriften hat das Bundesverwaltungsgericht [vgl. Urteile vom 27.5.1983 - 4 C 40/81 - und vom 31.7.2012 - 4 A 5000/10 - u.a., BVerwGE 144, 1-44, jeweils zu öffentlichen Bekanntmachungen von Planfeststellungsbeschlüssen (Ausbau eines Verkehrsflughafens); juris] entschieden, dass diese in einem Spannungsfeld zwischen dem individuellen Rechtsschutzinteresse einerseits und den Belangen einer effektiven Verwaltung sowie dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit andererseits stehen und dass eine öffentliche Bekanntmachung hinreichende Publizität und Information gewährleisten muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - 8 B 1445/15

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 8 B 1445/15, Rdnr. 15; Jarass, BImSchG, Kommentar, 15. Aufl., 2020, § 10 Rdnr. 134] Der § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG fällt mangels unionsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich in den Aufgabenbereich des jeweiligen Mitgliedsstaats, in seiner Rechtsordnung die Verfahrensmodalitäten der Rechtsbehelfe zu regeln, die den Schutz der den Bürgern aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen.

    [vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2017 - 8 B 1445/15 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.9.2018 - 9 K 4563/18 - juris] Die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO) begann daher mit Ablauf der Auslegungsfrist am 17.2.2017 und endete mit Ablauf des 17.3.2017.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 2025/18

    Ingangsetzung des regulären Laufs der Widerspruchsfrist durch öffentliche

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    Der Hinweis im Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf die Entscheidung des VGH Mannheim vom 7.3.2019 - 10 S 2025/18 - ändere daran nichts, denn diese habe eine Genehmigung betroffen, die im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ergangen sei.

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2019 - 10 S 2025/18 - Rossnagel/Hentschel in Führ, GK-BImSchG, a.a.O., § 10 Rdnr. 453 m.w.N.] Bei dem verfügenden Teil eines Bescheides handelt es sich um den Teil des Verwaltungsaktes, der den Ausspruch über die Regelung des Einzelfalls im Sinne von § 35 SVwVfG enthält.

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.8.2012 - 10 LC 107/10 - EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 - EuGH, Urteil vom 14.9.1999 - C-310/97 P] Der § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG betrifft die Ausübung der von der Unionsordnung verliehenen Rechte allenfalls mittelbar.
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.8.2012 - 10 LC 107/10 - EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 - EuGH, Urteil vom 14.9.1999 - C-310/97 P] Der § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG betrifft die Ausübung der von der Unionsordnung verliehenen Rechte allenfalls mittelbar.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.8.2012 - 10 LC 107/10 - EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 - EuGH, Urteil vom 14.9.1999 - C-310/97 P] Der § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG betrifft die Ausübung der von der Unionsordnung verliehenen Rechte allenfalls mittelbar.
  • VG Karlsruhe, 04.09.2018 - 9 K 4563/18

    Wirksamkeit einer öffentlichen Bekanntmachung nach BImSchG § 10 Abs 8;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.2.2017 - 8 B 1445/15 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 15.9.2018 - 9 K 4563/18 - juris] Die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO) begann daher mit Ablauf der Auslegungsfrist am 17.2.2017 und endete mit Ablauf des 17.3.2017.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18

    Öffentliche Bekanntgabe eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids im

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20
    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2019 - 10 S 1817/18 -, juris] Nach § 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG wird die öffentliche Bekanntmachung dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, veröffentlicht wird; auf Auflagen ist hinzuweisen.
  • OVG Saarland, 16.11.2022 - 1 C 297/20

    Neufassung der Rentenformel in der Satzung des Versorgungswerks der

    [siehe OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.1.2022 - 2 A 322/20 - juris Rn. 43 m.w.N., dort zur Bekanntgabe einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung].

    [so ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.1.2022 - 2 A 322/20 - juris Rn. 42].

  • OVG Saarland, 04.09.2023 - 2 B 70/23

    Genehmigung von Windenergieanlagen (aufschiebende Wirkung)

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.1.2022 - 2 A 322/20 -, juris; sowie Dietlein in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Januar 2023, § 10 BImSchG Rdnr. 261a] Dies war hier unzweifelhaft der Fall.
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